Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Career Center

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Außeruniversitäres Engagement

Studentisches Engagement, der Blick über den Tellerrand des Studiums und die viel diskutierten Soft Skills sind heutzutage wichtige Zusätze für die Persönlichkeit und den Lebenslauf. Egal ob Berufsverband, Verein, Kirchen oder Interessengemeinschaft, es gibt viele interessante Möglichkeiten, bei denen du neben dem Studium wichtige Erfahrungen für den Beruf sammeln kannst.

Vereine an der Uni Halle

Im Folgenden möchten wir dir eine Auswahl von Möglichkeiten des studentischen Engagements an der Uni Halle aufzeigen. Vereine, die sich hier nicht wiederfinden, können sich gerne bei uns melden, um in die Übersicht aufgenommen zu werden.

Besonders spannend für alle Interessenten: einmal im Jahr gibt es an der Uni Halle einen "Tag des studentischen Engagements", an dem sich Studierende über studentische Initiativen und Vereine informieren können. Wer also noch nicht genau weiß, in welcher Richtung er sich in seiner Freizeit einsetzen kann, ist hier an den Informationsständen gut aufgehoben.

Außeruniversitäres Engagement in Halle

Die Freiwilligen-Agentur fördert ehrenamtliches Engagement in der Region Halle und bietet dir Informationen, Beratung und Vermittlung in konkrete Projekte. Zur Website der Freiwilligen-Agentur   

Auch die Stadt Halle stellt dir auf ihren Seiten ein breites Angebot an Vereinen und sozialen und kulturellen Projekten vor. Zur Übersicht geht´s hier   

Anerkennung als Hochschulgruppe

Achtung: Das Career Center ist nicht für die Anerkennung zuständig.

Die notwendigen Formalien für die Anerkennung einer Hochschulgruppe sind in § 15 der Raumvergaberichtlinie der Universität geregelt. Demnach können Vereinigungen von Mitgliedern der MLU auf Antrag beim Kanzler als Hochschulgruppe registriert werden. Über den Antrag entscheidet das Rektorat. Dem formlosen, schriftlichem Antrag muss die Satzung der Vereinigung beiliegen sowie eine aktuelle Mitgliederliste (mit Angabe des oder der amtierenden Vorsitzenden/Sprecher). Eintragungsfähig sind Vereinigungen, deren Satzung  vorrangig eine hochschulbezogene Zielsetzung erkennen lässt und die mindestens 20 Mitglieder aufweisen. Die Mitglieder müssen zu 90 % Angehörige der Universität sein, am besten notieren Sie einfach die Matrikelnummern der Studierenden. Zum formalen Procedere: Nach Einreichung Ihres Antrags wird die Satzung und  die Mitgliederliste hinsichtlich der o.g. Kriterien geprüft und dem Rektorat zur  Entscheidung vorlegt. Ein offizielles Schreiben geht Ihnen dann vom Kanzlerbüro aus zu.

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